Beschluss
5 StR 302/24
BGH, Entscheidung vom
StrafrechtBundesgerichtECLI:DE:BGH:2024:031224B5STR302.24.0
4mal zitiert
Zitationsnetzwerk
4 Entscheidungen · 0 Normen
VolltextNur Zitat
Entscheidungsgründe
Der Beschluss des Senats vom 24. September 2024 wird aufgehoben und das Verfahren in die Lage zurückversetzt, die vor dem Erlass dieses Beschlusses bestand. Dem Angeklagten wird ergänzendes rechtliches Gehör gewährt. Er erhält Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 16. Dezember 2024. Nach Ablauf der Stellungnahmefrist wird in der Sache erneut entschieden werden. Cirener Gericke Köhler Resch von Häfen