Entscheidung
VI ZB 27/20
Bundesgerichtshof, Entscheidung vom
ZivilrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
Hausanschrift: Internet- und E-Mail-Adresse: Telefon (Zentrale): Telefax: Herrenstr. 45a poststelle@bgh.bund.de (07 21) 1 59 - 0 (07 21) 1 59 – 25 12 76133 Karlsruhe www.bundesgerichtshof.de Bundesgerichtshof VI. Zivilsenat Geschäftsstelle Bundesgerichtshof - 76125 Karlsruhe Aktenzeichen Durchwahl Ihr Zeichen Karlsruhe, 30.05.2022 VI ZB 27/20 (07 21) 159 - 5512 (bei Antwort bitte angeben) Schreibfehlerberichtigung Die Ausfertigung des Senatsbeschlusses vom 22. März 2022 - VI ZB 27/20 wird dahingehend berichtigt, dass 1. es auf Seite 4 Rn. 7 Zeile 4 statt "Rechtsbeschwerde-gerichts" "Rechtsbeschwerdegerichts" heißen muss, 2. auf Seite 5 Zeile 5 a) nach dem Wort "Gewährung" der Satzteil "rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) oder auf ein willkürfreies Verfahren (Art. 3 Abs. 1 GG)." eingefügt wird und b) nach dem gemäß Buchstabe a neu eingefügten Satzteil ein Absatz und nach dem neu eingefügten Absatz und vor den Worten "Recht zum Ergebnis gelangt" die Worte "Das Berufungsgericht ist zu" eingefügt werden. Der neu eingefügte Absatz erhält die Randnummer 8. Holmes, Justizangestellte