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Entscheidung

X ZR 84/20

Bundesgerichtshof, Entscheidung vom

ZivilrechtBundesgerichtECLI:DE:BGH:2021:130721BXZR84
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Entscheidungsgründe
ECLI:DE:BGH:2021:130721BXZR84.20.0 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 84/20 vom 13. Juli 2021 in der Patentnichtigkeitssache - 2 - Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Juli 2021 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Bacher und die Richter Dr. Grabinski, Hoffmann, Dr. Deichfuß und Dr. Rensen beschlossen: Der Streitwert für beide Instanzen des Patentnichtigkeitsverfahrens wird auf 8,75 Millionen Euro festgesetzt. Gründe: Maßgeblich ist der Streitwert der Verletzungsverfahren zuzüglich eines Zuschlags von 25 %. Die Werte sind nicht zu addieren, weil die Verfahren dieselbe angegriffene Ausführungsform betreffen. Ausschlaggebend ist deshalb der höchste Verletzungsstreitwert. Dieser beträgt 7 Millionen Euro. Bacher Deichfuß Vorinstanz: Bundespatentgericht, Entscheidung vom 17.06.2020 - 6 Ni 1/19 (EP) - 1