Beschluss
3 ARs 1/20
BGH, Entscheidung vom
StrafrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
Der beabsichtigten Entscheidung des anfragenden 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs steht die Rechtsprechung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs nicht entgegen. Schäfer Gericke Wimmer Hoch Erbguth