Entscheidung
5 StR 419/19
Bundesgerichtshof, Entscheidung vom
StrafrechtBundesgerichtECLI:DE:BGH:2019:280819B5STR419
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Entscheidungsgründe
ECLI:DE:BGH:2019:280819B5STR419.19.0 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 419/19 vom 28. August 2019 in der Strafsache gegen wegen sexueller Nötigung u.a. - 2 - Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes- anwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 28. August 2019 ge- mäß § 349 Abs. 4 StPO beschlossen: Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landge- richts Görlitz vom 9. Mai 2019 mit den Feststellungen aufgeho- ben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Straf- kammer des Landgerichts zurückverwiesen. Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexueller Nötigung in Tat- einheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jah- ren und neun Monaten verurteilt. Die hiergegen gerichtete Revision des Ange- klagten hat mit der Sachrüge Erfolg. Wie der Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift zutreffend ausgeführt hat, genügt die Darstellung der Gutachtenergebnisse zu DNA-Mischspuren nicht den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Anforderun- gen. Bei derartigen Mischspuren ist in den Urteilsgründen zumindest mitzutei- len, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstim- mungen in den untersuchten Systemen ergaben und mit welcher „Wahrschein- lichkeit“ die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2018 – 5 StR 362/18, 1 2 - 3 - BGHSt 63, 187; vom 6. Februar 2019 – 1 StR 499/18, NStZ 2019, 427, je mwN). Da das Landgericht die Spuren zur Widerlegung der Einlassung des An- geklagten und zur Stützung der Angaben des Geschädigten verwendet hat, kann der Senat nicht ausschließen, dass das Urteil auf dem Rechtsfehler beruht (§ 337 Abs. 1 StPO). Die Sache bedarf demnach neuer Verhandlung und Ent- scheidung. Mutzbauer König Berger Mosbacher Köhler 3