OffeneUrteileSuche
Entscheidung

2 StR 622/11

Bundesgerichtshof, Entscheidung vom

StrafrechtBundesgericht
1mal zitiert
1Zitate
Originalquelle anzeigen

Zitationsnetzwerk

2 Entscheidungen · 0 Normen

VolltextNur Zitat
Entscheidungsgründe
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 622/11 vom 12. Juli 2012 in der Strafsache gegen wegen versuchten schweren Raubes u. a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 12. Juli 2012 gemäß § 349 Abs. 2 und Abs. 4 StPO beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 17. Mai 2011 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass a) der Angeklagte des versuchten besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig ist sowie b) der Urteilstenor dahin ergänzt wird, dass die von dem Angeklagten in dieser Sache in Polen erlittene Freiheitsentziehung im Maßstab 1:1 auf die hier verhängte Strafe angerechnet wird. Im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisions- rechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten er- geben. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Aus- lagen zu tragen. Becker Fischer Appl Schmitt Krehl