Entscheidung
5 StR 467/10
Bundesgerichtshof, Entscheidung vom
StrafrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
5 StR 467/10 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 9. Juni 2011 in der Strafsache gegen wegen Betruges u.a. hier: Gegenvorstellung - 2 - Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Juni 2011 beschlossen: Der Antrag des Verurteilten vom 18. Mai 2011 wird zurückge- wiesen. G r ü n d e Der Senat hat die Revision des Verurteilten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 2. Juni 2010 mit Urteil vom 12. April 2011 verworfen und eine dagegen erhobene Anhörungsrüge mit Beschluss vom 3. Mai 2011 zurückgewiesen. Die nunmehr vorliegende Gegenvorstellung des Verurteilten gibt keinen Anlass, die genannten Entscheidungen nochmals zu überprüfen. Weitere Eingaben des Verurteilten in dieser Sache wird der Senat insoweit nicht mehr bescheiden. Basdorf Raum Schaal König Bellay 1 2