Entscheidung
KZR 21/09
Bundesgerichtshof, Entscheidung vom
ZivilrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
Abschrift BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KZR 21/09 vom 7. Dezember 2010 in dem Rechtsstreit - 2 - Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Dezember 2010 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Tolksdorf, den Vorsitzenden Richter Dr. Bergmann, die Richter Dr. Strohn, Dr. Grüneberg und Dr. Löffler beschlossen: Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 1. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandes- gerichts vom 6. Mai 2009 wird zurückgewiesen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts sowie die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Ent- scheidung des Revisionsgerichts nicht erfordern (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Die Auffassung des Berufungsgerichts, die Klage auf gerichtliche Bestimmung der Leistung gemäß § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB müsse innerhalb einer angemessenen Frist erhoben werden, ist zwar rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2010 - EnZR 23/09, ZIP 2010, 1959 Rn. 20 - Stromnetznutzungsentgelt IV). Dies kann aber die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen, weil die weitere Begründung des Berufungsgerichts, die Klägerin habe die geltend gemachten Ansprüche verwirkt, seine Entscheidung eigenständig trägt. Insoweit hat die Klägerin einen zulassungs- relevanten Rechts- oder Verfahrensfehler nicht aufgezeigt. Das Berufungsgericht hat seiner Beurteilung die Maßgaben der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugrundegelegt. Die von der Klägerin behauptete unzureichende Würdigung des unter- breiteten Tatsachenstoffs in den Vorinstanzen (Verstoß gegen § 286 ZPO) ist nicht gegeben. Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO abgesehen. - 3 - Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 54.400 €. Tolksdorf Bergmann Strohn Grüneberg Löffler Vorinstanzen: LG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.05.2008 - 7 KFH O 52/08 - OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.05.2009 - 1 U (Kart.) 262/08-3- -