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Entscheidung

EnVR 20/09

Bundesgerichtshof, Entscheidung vom

ZivilrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS EnVR 20/09 vom 20. April 2010 in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Präsidenten des Bun- desgerichtshofs Prof. Dr. Tolksdorf und die Richter Dr. Raum, Dr. Strohn, Dr. Grüneberg und Dr. Bacher am 20. April 2010 beschlossen: Die Antragstellerin hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens und die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit not- wendigen Kosten der Regierung von Unterfranken zu tragen. Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 50.000 € festge- setzt. Gründe: Die Antragstellerin trägt nach Rücknahme ihrer Rechtsbeschwerde gemäß § 90 EnWG die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens. Durch die Rücknahme hat sie sich in die Rolle der Unterlegenen begeben. Es entspricht der Billigkeit, die Er- stattung der notwendigen Auslagen der Landesregulierungsbehörde anzuordnen, zumal auch in dem von den Parteien abgeschlossenen Vergleich die Antragstellerin sich zu einer umfassenden Kostenübernahme verpflichtet hat. 1 Tolksdorf Raum Strohn Grüneberg Bacher Vorinstanz: OLG Nürnberg, Entscheidung vom 31.03.2009 - 1 W 988/08 -