Entscheidung
XII ZR 218/00
Bundesgerichtshof, Entscheidung vom
ZivilrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB § 1375 a) Der Anspruch auf Zugewinnausgleich ist ein einheitlicher Anspruch, der das Berufungsgericht zwingt, die Berechnung des Zugewinnausgleichs in Anse- hung aller Vermögensgegenstände zu überprüfen, die bei der Saldierung be- rücksichtigt worden sind oder zu berücksichtigen waren (im Anschluß an BGHZ 107, 236). b) Zur Bewertung eines auf den Erlebensfall zugesagten und noch nicht fälligen Anspruchs auf "Alterskapital" im Zugewinnausgleich. BGH, Urteil vom 17. Juli 2002 - XII ZR 218/00 - OLG Bamberg AG Bayreuth