OffeneUrteileSuche
Urteil

VI R 72/15

Bundesfinanzhof, Entscheidung vom

ECLI:DE:BFH:2017:U.230817.VIR72.15.0
2Zitate
2Normen
Originalquelle anzeigen

Zitationsnetzwerk

2 Entscheidungen · 2 Normen

VolltextNur Zitat
Leitsätze
NV: Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. August 2017 VI R 70/15
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Dezember 2014 5 K 2483/13 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
Entscheidungsgründe
NV: Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. August 2017 VI R 70/15 Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Dezember 2014 5 K 2483/13 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen. II. Die Revision des FA ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Rechtssache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung (§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung ‑‑FGO‑‑). Der Senat kann aufgrund der vom FG getroffenen Feststellungen nicht abschließend entscheiden, ob die Vorinstanz im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen ist, dass der Kläger die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft für das Wirtschaftsjahr 2011/ 2012 weiter nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a Abs. 1 Satz 1 EStG ermitteln durfte und das FA demnach insoweit nicht zu einer Schätzung des Gewinns nach Richtsätzen berechtigt war (§ 162 der Abgabenordnung). 1. Zur Begründung wird auf die Ausführungen unter II.2. bis 7. des in neutralisierter Fassung beigefügten Urteils des erkennenden Senats vom 23. August 2017 VI R 70/15 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt) verwiesen. 2. Die Übertragung der Kostenentscheidung beruht auf § 143 Abs. 2 FGO. zurück zur Übersicht Download als PDF Seite drucken