OffeneUrteileSuche
Urteil

4 AZR 281/24

Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom

ArbeitsrechtBundesgerichtECLI:DE:BAG:2025:210525.U.4AZR281.24.0
2Zitate
2Normen
Originalquelle anzeigen

Zitationsnetzwerk

2 Entscheidungen · 2 Normen

VolltextNur Zitat
Entscheidungsgründe
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. Juni 2024 4 SLa 142/24 aufgehoben. 2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 6. Februar 2024 2 Ca 1983/23 wird zurückgewiesen. 3. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens zu tragen. 1 Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren 4 AZR 166/24 auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO). Treber M. Rennpferdt Klug Kiefer Mayr Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren 4 AZR 166/24 auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO).