Urteil
4 AZR 277/24
Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom
ArbeitsrechtBundesgerichtECLI:DE:BAG:2025:210525.U.4AZR277.24.0
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Entscheidungsgründe
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. Juni 2024 4 SLa 143/24 aufgehoben. 2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 6. Februar 2024 3 Ca 1957/23 wird zurückgewiesen. 3. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens zu tragen. 1 Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren 4 AZR 166/24 auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO). Treber M. Rennpferdt Klug Kiefer Mayr Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren 4 AZR 166/24 auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO).