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Urteil

5 AZR 89/23

Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom

ArbeitsrechtBundesgerichtECLI:DE:BAG:2023:181023.U.5AZR89.23.0
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Entscheidungsgründe
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. Januar 2023 3 Sa 672/22 wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren 5 AZR 22/23 auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO). Linck Bubach Biebl Jungbluth Mattausch Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren 5 AZR 22/23 auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).