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Urteil

6 AZR 257/21

BAG, Entscheidung vom

BundesgerichtECLI:DE:BAG:2022:240322.U.6AZR257.21.0
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Entscheidungsgründe
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 20. April 2021 - 2 Sa 218/20 - aufgehoben und wie folgt neu gefasst: Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 14. Juli 2020 - 3 Ca 462/20 - wird zurückgewiesen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.