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Urteil

10 AZR 411/19

Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom

ArbeitsrechtBundesgerichtECLI:DE:BAG:2021:081221.U.10AZR411.19.0
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Entscheidungsgründe
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Juli 2019 12 Sa 1536/18 SK wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren 10 AZR 362/19 auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO). Gallner Brune Pulz Petri Satl Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren 10 AZR 362/19 auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).