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Urteil

4 AZR 227/20

BAG, Entscheidung vom

BundesgerichtECLI:DE:BAG:2020:111120.U.4AZR227.20.0
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Entscheidungsgründe
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 29. Januar 2020 - 3 Sa 636/19 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 18. Oktober 2019 - 2 Ca 746/19 - abgeändert: Es wird festgestellt, dass der Klägerin aus dem Jahr 2019 ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung im Umfang von acht Arbeitstagen zusteht. 3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.