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Urteil

10 AZR 127/19

BAG, Entscheidung vom

BundesgerichtECLI:DE:BAG:2020:150720.U.10AZR127.19.0
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Entscheidungsgründe
1. Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 11. Januar 2019 - 9 Sa 60/18 - werden zurückgewiesen. 2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 73 % und die Beklagte 27 % zu tragen. Hiervon ausgenommen sind die durch die Säumnis der Beklagten veranlassten Kosten, die die Beklagte zu tragen hat.