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Urteil

3 AZR 111/18

Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom

ArbeitsrechtBundesgerichtECLI:DE:BAG:2019:140519.U.3AZR111.18.0
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Entscheidungsgründe
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. November 2017 6 Sa 473/17 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen. Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Verfahren 3 AZR 112/18 auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).