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Urteil

10 AZR 140/18

Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom

ArbeitsrechtBundesgerichtECLI:DE:BAG:2018:191218.U.10AZR140.18.0
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Entscheidungsgründe
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. November 2017 13 Sa 536/17 aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 16. Mai 2017 2 Ca 442/17 abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 79,58 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 23. Februar 2017 zu zahlen. 3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO). Gallner Pulz Pessinger Petri Rudolph Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).