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Urteil

10 AZR 388/17

Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom

ArbeitsrechtBundesgerichtECLI:DE:BAG:2018:310118.U.10AZR388.17.0
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Entscheidungsgründe
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Juni 2017 7 Sa 81/17 aufgehoben. 2. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 15. Dezember 2016 4 Ca 1189/16 wird zurückgewiesen. 3. Der Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen. Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).