Urteil
6 AZR 851/15
Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom
ArbeitsrechtBundesgerichtECLI:DE:BAG:2017:231117.U.6AZR851.15.0
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Entscheidungsgründe
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 23. Juli 2015 8 Sa 1756/14 wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO). Fischermeier Spelge Krumbiegel Lauth C. Klar Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).