Urteil
6 AZR 370/15
Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom
ArbeitsrechtBundesgerichtECLI:DE:BAG:2016:120416.U.6AZR370.15.0
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Entscheidungsgründe
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 23. Juni 2015 2 Sa 387/14 teilweise aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 30. Oktober 2014 4 Ca 743 a/14 teilweise abgeändert und wie folgt gefasst: Die Klage wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO). Spelge Spelge Krumbiegel Oye K. Jerchel Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).