Urteil
3 AZR 898/12
Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom
ArbeitsgerichtsbarkeitBundesgerichtECLI:DE:BAG:2015:130115.U.3AZR898.12.0
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Entscheidungsgründe
Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. Juni 2012 - 6 Sa 334/12 - aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Dezember 2011 - 11 Ca 2074/11 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Sonstige Literatur 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO) . Zwanziger Schlewing Ahrendt Xaver Aschenbrenner H. Frehse