Urteil
4 AZR 515/12
Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom
ArbeitsrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. März 2012 3 Sa 954/11 aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 26. Mai 2011 3 Ca 15/11 abgeändert: Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. 1 Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung im Parallelverfahren 4 AZR 518/12 auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO). Eylert Treber Creutzfeldt Mayr Steding Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung im Parallelverfahren 4 AZR 518/12 auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).