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Urteil

4 AZR 170/13

Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom

ArbeitsrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 17 Sa 327/12 wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren 4 AZR 50/13 auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).