Urteil
6 AZR 1036/12
Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom
ArbeitsrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. Oktober 2012 7 Sa 107/12 wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO). Fischermeier Spelge Krumbiegel D. Knauß Oye Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).