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Urteil

10 AZR 1062/12

Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom

ArbeitsrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. Oktober 2012 14 Sa 1492/11 wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. 1 Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet. Mikosch Mestwerdt Schmitz-Scholemann R. Baschnagel Petri Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.