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Urteil

4 AZR 83/11

Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom

ArbeitsrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. Dezember 2010 3 Sa 1132/10 wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren 4 AZR 78/11 auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO). Eylert Creutzfeldt Treber Steding Rupprecht