Urteil
6 AZR 322/11
Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom
ArbeitsrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Januar 2011 5 Sa 138/10 aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 17. Dezember 2009 6 Ca 1285/09 abgeändert und die Klage abgewiesen. 3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.