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Urteil

8 AZR 438/11

Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom

ArbeitsgerichtsbarkeitBundesgericht
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Entscheidungsgründe
Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 25. November 2010 - 9 Sa 334/10 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. Sonstige Literatur 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO) . Hauck Böck Breinlinger F. Avenarius Wroblewski