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Urteil

9 AZR 503/10

Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom

ArbeitsrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Mai 2010 13 Sa 1989/09 wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.