Urteil
4 AZR 207/10
Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom
ArbeitsrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. Oktober 2009 18 Sa 1423/08 aufgehoben. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 13. August 2008 3 Ca 206/08 wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren 4 AZR 781/09 auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO). Bepler Winter Treber von Dassel J. Ratayczak