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Urteil

4 AZR 144/10

Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom

ArbeitsrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 3. November 2009 14 Sa 264/09 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 21. August 2008 4 Ca 916/08 wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren 4 AZR 781/09 auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO). Bepler Winter Treber von Dassel J. Ratayczak