Anerkenntnisurteil
3 AZR 664/09
Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom
ArbeitsgerichtsbarkeitBundesgericht
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Entscheidungsgründe
Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Juni 2009 - 4 Sa 888/08 - aufgehoben. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16. April 2008 - 10 Ca 7399/07 - wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen. Sonstige Literatur 1 Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO) . Der Beklagte hat den Klageanspruch anerkannt. Gräfl Zwanziger Spinner Möller Schepers