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Urteil

5 AZR 326/10

Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom

ArbeitsgerichtsbarkeitBundesgericht
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Entscheidungsgründe
Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. März 2010 - 17 Sa 1729/09 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. Sonstige Literatur 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO) . Müller-Glöge Laux Biebl Kessel Zoller