Urteil
5 AZR 325/10
Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom
ArbeitsrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. März 2010 17 Sa 1728/09 wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO). Müller-Glöge Laux Biebl Kessel Zoller