Urteil
4 AZR 1022/08
Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom
ArbeitsrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 24. Oktober 2008 3 Sa 23/08 wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren 4 AZR 1023/08 auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO). Bepler Creutzfeldt Treber Hardebusch Werner Vorderwülbecke