Urteil
10 AZR 464/09
Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom
ArbeitsrechtBundesgericht
1Zitate
1Normen
Zitationsnetzwerk
1 Entscheidungen · 1 Normen
VolltextNur Zitat
Entscheidungsgründe
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 27. März 2009 10 Sa 1829/08 wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben gemäß § 313a Abs. 1 ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet. Mikosch W. Reinfelder Mestwerdt Thiel Petri