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Beschluss

GU

AG Weißenburg, Entscheidung vom

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Leitsätze
Die Legetimationswirkung der transmortalen Vollmacht endet mit der Alleinerbenstellung des Bevollmächtigten. (Rn. 1 – 2) (redaktioneller Leitsatz)
Entscheidungsgründe
Leitsatz: Die Legetimationswirkung der transmortalen Vollmacht endet mit der Alleinerbenstellung des Bevollmächtigten. (Rn. 1 – 2) (redaktioneller Leitsatz) Der oben bezeichnete Antrag wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Mit rechtlichem Hinweis vom 06.09.2023 wurde dargelegt, daß die beantragte Eintragung der Bevollmächtigten und Alleinerbin als Eigentümerin auf Grund erklärter Auflassung nicht möglich ist, Mit ihrer positiven Erbschaftsannahmeerklärung vom 26.04.2022 gegenüber dem Nachlaßgericht hat die Bevollmächtigte die Legitimationswirkung der Vollmacht aufgehoben, vgl. OLG Hamm Az: I-15 W 79/12. Eine Auflassung des Grundbesitzes an sich selbst scheidet somit aus. Der in der Stellungnahme des Notars … vom 21.09.2023 angeführten Entscheidung des OLG München Az: 34 Wx 110/16 kann nicht gefolgt werden, da das Grundbuchamt aufgrund der Kenntnisse aus der Nachlaßakte weiß, daß die Vollmacht erloschen ist. Ein Vollzug der Auflassung würde zur Grundbuchunrichtigkeit führen, vgl. Anmerkungen von Dipl.-Rechtspfleger Horst Bestelmeyer zu 34 Wx 110/16.