Versäumnisurteil
6 C 93/20
AG Schöneberg, Entscheidung vom
ECLI:DE:AGBESB:2020:0701.6C93.20.00
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Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.665,48 Euro nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.249,11 Euro seit dem 6. Februar 2020 und aus weiteren 416,37 Euro seit dem 10.06.2020 zu zahlen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Entscheidungsgründe
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.665,48 Euro nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.249,11 Euro seit dem 6. Februar 2020 und aus weiteren 416,37 Euro seit dem 10.06.2020 zu zahlen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.