Beschluss
75 C 2951/09
Amtsgericht Neuss, Entscheidung vom
ECLI:DE:AGNE:2010:0409.75C2951.09.00
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Tenor
I.
Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgeho-ben.
II.
Der Streitwert für den Rechtsstreit und für den Vergleich wird wie folgt festgesetzt:
Klage: 2.687,21 €
Widerklage: 28.600,00 €
Gesamt: 31.287,21 €
Entscheidungsgründe
I. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgeho-ben. II. Der Streitwert für den Rechtsstreit und für den Vergleich wird wie folgt festgesetzt: Klage: 2.687,21 € Widerklage: 28.600,00 € Gesamt: 31.287,21 € Neuss, 09.04.2010 Amtsgericht Richter