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Urteil

2 C 17/21

Amtsgericht Minden, Entscheidung vom

ECLI:DE:AGMI1:2021:0416.2C17.21.00
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Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 48,26 Euro sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 73,70 Euro jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.01.2021 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).

Entscheidungsgründe
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 48,26 Euro sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 73,70 Euro jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.01.2021 zu zahlen. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).