Urteil
2 C 17/21
Amtsgericht Minden, Entscheidung vom
ECLI:DE:AGMI1:2021:0416.2C17.21.00
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Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 48,26 Euro sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 73,70 Euro jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.01.2021 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).
Entscheidungsgründe
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 48,26 Euro sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 73,70 Euro jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.01.2021 zu zahlen. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).