14 XVII 233/18
Amtsgericht Leverkusen, Entscheidung vom
Zitationsnetzwerk
2 Entscheidungen · 0 Normen
wird Frau O, B-Weg, 40000 O als Berufsbetreuerin zur Betreuerin bestellt.
Die Bestellung umfasst folgende Aufgabenkreise:
- Aufenthaltsbestimmung- Gesundheitsfürsorge- Regelung des Postverkehrs- Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern- Vermögensangelegenheiten einschließlich Immobilienangelegenheiten
Der Betroffene bedarf zur Wirksamkeit von Willenserklärungen im Bereich Vermögensangelegenheiten einschließlich Immobilienangelegenheiten der Einwilligung der für diesen Aufgabenbereich bestellten Betreuerin (Einwilligungsvorbehalt).
Das Gericht wird spätestens am 01.08.2020 über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entscheiden.
Diese Entscheidung ist sofort wirksam