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Beschluss

304 F 177/10

Amtsgericht Köln, Entscheidung vom

ECLI:DE:AGK:2010:0719.304F177.10.00
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Tenor

wird der erneute Ordnungsgeldantrag des Kindesvaters zurückgewiesen.

Entscheidungsgründe
wird der erneute Ordnungsgeldantrag des Kindesvaters zurückgewiesen. Gründe Die gerichtliche Regelung des Umgangs ist nunmehr 4 ½ Jahre alt. Die Kinder befinden sich nunmehr in der Pubertät. Das strikte Beharren des Kindesvaters auf vormaligen Rechtspositionen stellt sich jetzt als erziehungsschädlich dar. Er hat mit Kindern und Kindesmutter Konsens zu erzielen oder sich Rat beim Jugendamt zu holen. Köln, 19.07.2010AmtsgerichtRichterin am Amtsgericht