9 K 33/12
Amtsgericht Geldern, Entscheidung vom
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Das vorbezeichnete Versteigerungsobjekt wird daher dem Meistbietenden für den durch Zahlung zu berichtigenden Betrag von
100.000,00 EUR (i. B. Hundertausend und 0/100 Euro)
Unter folgenden Bedingungen zugeschlagen:
1. Es bleiben folgende im Grundbuch eingetragene Rechte bestehen:
III/4 10.430,35 EUR Hypothek für die … Bank
III/5 2.300,81 EUR Hypothek für die … Bank
II/3 Ölfernleitungsrecht xxx
II/5 Gasleitungsrecht xxx
2. Der durch Zahlung zu berücksichtigende Betrag des Meistgebots (abzüglich der
geleisteten Sicherheitsleistung in Höhe von 21.000,00 €) ist von heute an mit 4 %
zu verzinsen und mit diesen Zinsen bis zum Verteilungstermin an das Gericht zu
zahlen.
3. Die Kosten dieses Beschlusses fallen dem Ersteher zur Last.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.