Beschluss
19 F 2/18
Amtsgericht Euskirchen, Entscheidung vom
ECLI:DE:AGEU:2018:0112.19F2.18.00
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Tenor
Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Kosten werden nicht erstattet.
Entscheidungsgründe
Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.