OffeneUrteileSuche
Beschluss

19 F 2/18

Amtsgericht Euskirchen, Entscheidung vom

ECLI:DE:AGEU:2018:0112.19F2.18.00
1mal zitiert
Originalquelle anzeigen

Zitationsnetzwerk

1 Entscheidungen · 0 Normen

VolltextNur Zitat
Tenor

Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Kosten werden nicht erstattet.

Entscheidungsgründe
Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.