162 IK 43/06
Amtsgericht Essen, Entscheidung vom
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werden die Vergütung und die Auslagen des Treuhänders wie folgt ergänzend festgesetzt:
Vergütung: 40.779,84 EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen: 12 .000,00 EUR
Zwischensumme: 52.779,84 EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 52.779,84 EUR: 10.028,17 EUR
Endbetrag: 62.808,01 EUR
Da der Treuhänder bereits einen Betrag i.H.v. 800,40 EUR aus der Landeskasse erhalten hat, ist dieser in Abzug zu bringen.
Nach Rechtskraft des Beschlusses kann der Differenzbetrag der Insolvenzmasse entnommen werden.