Beschluss
21 C 249/04 – Bürgerliches Recht
Amtsgericht Dorsten, Entscheidung vom
ECLI:DE:AGRE2:2006:1006.21C249.04.00
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Tenor
sind auf Grund des Urteils des Amtsgerichts Dorsten vom 01.12.2005 von der Beklagten 845,16 EUR - achthundertfünfundvierzig EUR und sechzehn Cent - nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 30.08.2006 an den Kläger zu erstatten.
Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist bereits übersandt.
Im obigen Betrag sind 339,00 EUR an Gerichtskosten enthalten.
Der dieser Kostenfestsetzunq zugrunde liegende Titel ist rechtskräftig.
Entscheidungsgründe
sind auf Grund des Urteils des Amtsgerichts Dorsten vom 01.12.2005 von der Beklagten 845,16 EUR - achthundertfünfundvierzig EUR und sechzehn Cent - nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 30.08.2006 an den Kläger zu erstatten. Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist bereits übersandt. Im obigen Betrag sind 339,00 EUR an Gerichtskosten enthalten. Der dieser Kostenfestsetzunq zugrunde liegende Titel ist rechtskräftig. Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.