OffeneUrteileSuche
Beschluss

22 C 206/14

Amtsgericht Brühl, Entscheidung vom

Ordentliche GerichtsbarkeitAmtsgerichtECLI:DE:AGBM2:2015:0727.22C206.14.00
2mal zitiert
1Zitate
Originalquelle anzeigen

Zitationsnetzwerk

2 Entscheidungen · 0 Normen

VolltextNur Zitat
Entscheidungsgründe
Tenor wird der sofortigen Beschwerde der Beklagten vom 24.07.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts C vom 15.07.2015 und 16.07.2015 nicht abgeholfen. Die Sache wird dem Landgericht L als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt. 1 wird der sofortigen Beschwerde der Beklagten vom 24.07.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts C vom 15.07.2015 und 16.07.2015 nicht abgeholfen. 2 Die Sache wird dem Landgericht L als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt. 3 Gründe: 4 Die Einwände gegen den angefochtenen Beschluss greifen nicht durch, so dass nicht abzuhelfen war, sondern die Sache dem Beschwerdegericht zur Entscheidung vorzulegen ist.